1. Name und Sitz des Clubs
Der Grasshopper Fan-Club Zürich ist am 22. Oktober 1972
In Zürich gegründet worden. Er ist ein teilweise dem GRASSHOPPER CLUB ZÜRICH Sektion Fussball verbundener Club, jedoch mit eigener, selbständiger Tätigkeit.
2. Zweck des Vereins
Vereinigung aller Freunde des GRASSHOPPER CLUB ZÜRICH Sektion Fussball und Pflege der allgemeinen Sportsinteressen.
3. Die in Ziffer 2 enthaltenen Ziele sollen erreicht werden durch:
Zusammenkünfte am GC Fan Stamm, Kegeln etc.
Diskussionsabende
Gemeinsames Treffen an diversen Organisationen.
4. Mitgliedschaft
Jedermann, der vom Vorstand aufgenommen wird, kann Mitglied des Grasshopper Fan-Club Zürich werden. Die Anmeldung ist schriftlich einzureichen. (Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die Unterschrift der Eltern).
Der Grasshopper Fan-Club Zürich gehört keiner Sektion des GRASSHOPPER CLUB an. Die Mitgliederbeiträge werden jeweils von der GV festgesetzt. Stichtag der Einzahlungen ist jeweils der 01.Oktober. Ausnahme: Neuanmeldungen.
5. Austritt aus dem Grasshopper Fan-Club Zürich
Auf eigenes Begehren kann jeder die Mitgliedschaft aufheben, jedoch besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrags. Allfällige Vergütungen etc. werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
6. Ausschluss aus dem Grasshopper Fan-Club Zürich
Der Fan-Club lehnt Rowdytum und Gewalt im und ums Stadion ab.
Wer dies nicht beachtet, kann mit sofortiger Wirkung vom Vorstand aus dem Grasshopper Fan-Club Zürich ausgeschlossen werden.
Dem Betreffenden wird dies schriftlich mitgeteilt.
7. Haftung
Haftung des Grasshopper Fan-Club Zürich
Er haftet nicht für verursachte Schäden seiner Mitglieder. Die Versicherung ist Sache des Mitgliedes.
Haftung der Mitglieder
Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder gegenüber dem Grasshopper Fan-Club Zürich ist ausgeschlossen.
8. Vereinsorgan
Generalversammlung
Tritt jährlich auf Ende der Fussballsaison zusammen. Ausserordentliche GV’s werden nach Ermessen des Vorstandes einberufen
Vorstand
Dieser besteht aus mindestens 3 (Präsident. KassiererInn und AktuarInn) und maximal 9 Mitgliedern.
Revisoren
Es sind 3 Mitglieder zu wählen.
Einladung
Die Einladung für die GV muss mind. 30 Tage vorher verschickt werden, damit allfällige Anträge bis 10 Tage vor dem Termin schriftlich dem Präsidenten mitgeteilt werden können.
9. Befugnis der GV.
Wahl des Vorstandes.
Wahl der Revisoren.
Entgegennahmen des Jahresberichts des Präsidenten.
Abnahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Rechnungsrevisoren.
Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages.
Statutenänderungen.
Beschlüsse:
Das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder.
Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
Die Mitglieder können nicht vertreten werden.
Stellvertretungen sind nicht möglich.
10. Aufgaben des Vorstands
Kassen- und Postcheckführung
Rechenschaftsbericht an der nächsten GV
Verschicken von Mitteilungen
Kontakt mit Vorstand des GRASSHOPPER CLUB ZÜRICH
11. Aktivitäten
Der Grasshopper Fan-Club Zürich verpflichtet sich, den Vorstand des GRASSHOPPER CLUB ZÜRICH über die jeweiligen Aktivitäten zu orientieren.
12. Auflösung des Grasshopper Fan-Club Zürich
Die Generalversammlung beschliesst die Auflösung des Vereins, wenn sich mind. 4/5 der anwesenden Mitglieder dafür aussprechen
Ein allfälliges Vermögen geht zugunsten wohltätiger Zwecken.
8. Auflage. Okt. 2005
Diese Statuten treten ab 1. Oktober 2005 in Kraft und ersetzen alle vorangehenden, anders lautenden Statuten.
(Bitte aufbewahren)
Grasshopper Fan-Club Zürich