Statuten

1. Name und Sitz des Clubs

 

Der Grasshopper Fan-Club Zürich ist am 22. Oktober 1972

In Zürich gegründet worden. Er ist ein teilweise dem GRASSHOPPER CLUB ZÜRICH Sektion Fussball verbundener Club, jedoch mit eigener, selbständiger Tätigkeit.

 

2. Zweck des Vereins

 

 

Vereinigung aller Freunde des GRASSHOPPER CLUB ZÜRICH Sektion Fussball und Pflege der allgemeinen Sportsinteressen.

 

3. Die in Ziffer 2 enthaltenen Ziele sollen erreicht werden durch:

 

  1. Gemeinsames Treffen an den Spielen
  2. Zusammenkünfte am GC Fan Stamm, Kegeln etc.

  3. Diskussionsabende

  4. Gemeinsames Treffen an diversen Organisationen.

     

    4. Mitgliedschaft

     

    Jedermann, der vom Vorstand aufgenommen wird, kann Mitglied des Grasshopper Fan-Club Zürich werden. Die Anmeldung ist schriftlich einzureichen. (Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die Unterschrift der Eltern).

     

    Der Grasshopper Fan-Club Zürich gehört keiner Sektion des GRASSHOPPER CLUB an. Die Mitgliederbeiträge werden jeweils von der GV festgesetzt. Stichtag der Einzahlungen ist jeweils der 01.Oktober. Ausnahme: Neuanmeldungen.

 

5. Austritt aus dem Grasshopper Fan-Club Zürich

 

 

 

Auf eigenes Begehren kann jeder die Mitgliedschaft aufheben, jedoch besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mit­glie­der­beitrags. Allfällige Vergütungen etc. werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

 

 

6. Ausschluss aus dem Grasshopper Fan-Club Zürich

 

 

 

Der Fan-Club lehnt Rowdytum und Gewalt im und ums Stadion ab.

 

Wer dies nicht beachtet, kann mit sofortiger Wirkung vom Vorstand aus dem Grasshopper Fan-Club Zürich ausgeschlossen werden.

 

Dem Betreffenden wird dies schriftlich mitgeteilt.

 

 

 

7. Haftung

 

  1. Haftung des Grasshopper Fan-Club Zürich

     

    Er haftet nicht für verursachte Schäden seiner Mitglieder.  Die Versicherung ist Sache des Mitgliedes.

     

  2. Haftung der Mitglieder

     

    Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder gegenüber dem Grasshopper Fan-Club Zürich ist ausgeschlossen.

     

    8. Vereinsorgan

     

 

  1. Generalversammlung

     

    Tritt jährlich auf Ende der Fussballsaison zusammen. Ausserordentliche GV’s werden nach Ermessen des Vorstandes einberufen

     

     

  2. Vorstand

     

    Dieser besteht aus mindestens 3 (Präsident. KassiererInn und AktuarInn) und maximal 9 Mitgliedern.

     

  3. Revisoren

     

          Es sind 3 Mitglieder zu wählen.

     

  4. Einladung

     

    Die Einladung für die GV muss mind. 30 Tage vorher verschickt werden, damit allfällige Anträge bis 10 Tage vor dem Termin schriftlich dem Präsidenten mitgeteilt werden können.

     

    9. Befugnis der GV.

     

    Wahl des Vorstandes.

    Wahl der Revisoren.

    Entgegennahmen des Jahresberichts des Präsidenten.

    Abnahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Rechnungs­revisoren.

    Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages.

    Statutenänderungen.

     

     

    Beschlüsse:

     

    Das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder.

    Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

     

     

    Die Mitglieder können nicht vertreten werden.

    Stellvertretungen sind nicht möglich.

 

 

10. Aufgaben des Vorstands

 

     

 

  1. Kassen- und Postcheckführung

  2. Rechenschaftsbericht an der nächsten GV

  3. Verschicken von Mitteilungen

  4. Kontakt mit Vorstand des GRASSHOPPER CLUB ZÜRICH

     

    11. Aktivitäten

     

    Der Grasshopper Fan-Club Zürich verpflichtet sich, den Vorstand des GRASSHOPPER CLUB ZÜRICH über die jeweiligen Aktivitäten zu orientieren.

     

    12. Auflösung des Grasshopper Fan-Club Zürich

     

    Die Generalversammlung beschliesst die Auflösung des Vereins, wenn sich mind. 4/5 der anwesenden Mitglieder dafür aussprechen

     

    Ein allfälliges Vermögen geht zugunsten wohltätiger Zwecken.

     

     

    8. Auflage. Okt. 2005

     

     

    Diese Statuten treten ab 1. Oktober 2005 in Kraft und ersetzen alle vorangehenden, anders lautenden Statuten.

     

    (Bitte aufbewahren)

     

     

    Grasshopper Fan-Club Zürich